Kundeninformation
Das Angebot der Lingener Tafel e.V. kann jeder Mensch in Anspruch nehmen, der staatliche Transferleistungen erhält wie:
- Arbeitslosengeld II (SGB II),
- Wohngeld (WoGG),
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- oder der bedürftig ist im Sinne des § 53 AO.
Der Regelsatz beträgt zur Zeit für:
Alleinstehende 382,00 €
Ehepaare 727,00 €
Kinder bis 5 Jahre 224,00 €
Kinder 6 - 13 Jahre 255,00 €
Kinder 14 - 17 Jahre 289,00 €
Kinder 18 - 24 Jahre 306,00 €
Für die Abgabe von Lebensmittel benötigen wir einen Nachweis der Bedürftigkeit, den Nachweis über Grundsicherung, den aktuellen Rentenbescheid, BaföG-Bescheid oder den aktuellen Einkommensnachweis.



